Freitag, 29. März 2024

Sozialrecht Lindlar

Sozial und gerecht – so sollte es sein

Das Sozialrecht ist eigentlich kein zusammenhängendes und allein stehendes Rechtsgebiet. Vielmehr treffen viele unterschiedliche Bereiche zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben. Sehr häufig geht es in diesem Bereich um Forderungen an oder von Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden. Darüber hinaus reichen die vielfältigen Vernetzungen über Familienrecht mit Unterhaltsrecht und das Erbrecht bis zum Steuerrecht oder Arbeitsrecht. Geht es beispielsweise um Kündigungsschutzklagen oder die Verhandlung von Abfindungen, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten.

Praktisch besonders relevant sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II (besser bekannt als Hartz IV). Hier hat es in den vergangenen Jahren eine Flut von neuen Entscheidungen der Sozialgerichte und auch des Bundessozialgerichts gegeben.

Das Sozialrecht ist damit ein Rechtsgebiet, das mehr noch als viele andere einem ständigen Wandel unterliegt. Dementsprechend muss sich jeder Rechtsanwalt, der seine Mandanten bestmöglich beraten will, in diesem Rechtsgebiet regelmäßig fortbilden und seinen Wissensstand aktualisieren.

Hier einige Beispiele für Leistungen der Kanzlei:

– Wir beraten Sie über angemessene Rechtsmittel

– Wir prüfen Leistungsansprüche (Tatbestandsvoraussetzungen)

– Wir überprüfen Verfahrensabläufe (Anhörungen, pflichtgemäßes Ermessen)

– Wir klären den Eintritt von Versicherungsfall oder Versorgungsfall

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • Schwerbehindertenrecht
  • Erwerbsminderungsrente
  • Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
  • Arbeitsunfall und Berufskrankheit
  • Rehabilitation
  • Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Unfallversicherung
  • Kindergeld
  • Widerspruchsverfahren
  • Klageverfahren