Vollmacht
Ich erteile den Rechtsanwälten der angegebenen Kanzlei die Vollmacht, bei dem zuständigen Gericht einen Scheidungsantrag zu stellen. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnisse zur Antragstellung der Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Vermögensauskünften.